Quelle: Grünflächenamt
Frankfurt a. M., 04.05.2015, 67.60.K AS / Förderantragsverfahren / Fon: 212-30205 / Fax: 212-310 39 / E-mail:
andrea.schoen@stadt-frankfurt.de
1.
Der Antrag ist schriftlich bis zum 30.04. eines Jahres bei Kleingärtnervereinen über den jeweils zuständigen Verband an das Grünflächenamt
einzureichen.
Hierbei ist die vorgesehene Maßnahme genau zu beschreiben und die kalkulierten Kosten genau aufzulisten. Bei Fremdleistungen durch Dritte, z.B. Firmen, sind 3
Angebote einzureichen. Es können später bei der Abrechnung der Maßnahme nur die Kosten berücksichtigt werden, die auch beantragt wurden.
2.
Abwarten des Bewilligungsbescheides seitens des Grünflächenamtes.
Alle vor dem Bewilligungsbescheid getätigten Materialeinkäufe und beauftragten Leistungen können bei der Abrechnung der Maßnahme nicht berücksichtigt
werden.
3.
Anschl. Beginn der Maßnahme und Beauftragung evtl. Fremdfirmen bzw. Kauf von notwendigen
Materialien.
Hierbei ist darauf zu achten, dass nur die be-antragten Arbeiten abgerechnet werden können. Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass die "Allgemeinen
Bewirtschaftungsgrundsätze eingehalten werden.
4.
Abrechnung der Maßnahme mit Einreichung aller Originalbelege.
Hierzu sind die vorgegebenen Vordrucke "Verwendungsnachweis" und "Abrechnung der Personalkosten" zu verwenden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu den Angeboten. Wir helfen Ihnen gerne
weiter.