Das Ehrenamt
- Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert mit der Vereinigungsfreiheit allen Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Vereinsrecht regelt den Verein und
seine rechtliche Stellung zum Staat. Für die Vereinsarbeit maßgeblich sind dabei die Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Vereinsgesetz (VereinsG) regelt u.a. das Verbot von
Vereinigungen.
- Die häufigste und typischste Vereinsform in Deutschland ist der Idealverein. Er verfolgt vorwiegend ideelle Zwecke. Wird der Idealverein ins Vereinsregister eingetragen, spricht man von
einem eingetragenen Verein (e.V.)
- Um einen eingetragenen Verein zu gründen muss eine Gründungsversammlung abgehalten, eine Satzung beschlossen und von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet,
ein Vorstand bestimmt, ein Gründungsprotoll verfasst und der Eintrag ins Vereinsregister angemeldet werden.
- Die Mitgliederversammlung und der Vorstand sind gesetzlich
vorgeschriebene Pflichtorgane des Vereins. Darüber hinaus kann die Satzung besondere Vertreter für bestimmte Geschäfte vorsehen. Diese sind in das Vereinsregister
einzutragen.
- Auch im laufenden Vereinsbetrieb müssen die Vorgaben durch das Vereinsrecht beachtet werden, zum Beispiel beim Ein- und Austritt in den Verein, bei der Zahlung
von Aufwandspauschalen oder der Ausstellung von Spendenquittungen.
- Das Vereinsrecht enthält eindeutige und zwingende Regeln für die Auflösung eines Vereins. Die damit verbundenen Schritte vom Beschluss der Mitgliederversammlung, über die
Liquidation, die Bekanntmachung der Auflösung bis zu ihrer Eintragung ins Vereinsregister sind im BGB definiert.
Quelle: Deutsches Ehrenamt
Nachfolgend finden Sie weitere hilfreiche Arbeitshinweise und Ratschläge:
Hilfreiches zum Thema Satzung:
Quelle: BMI (Bundesministerium des Inneren
(Mustersatzung für gemeinnützige Vereine)
Quelle: Deutsches Ehrenamt
Hilfreiches zum Thema Finanzen:
Quelle: Vereinsplaner
Quelle: Finanzamt Hessen
Hilfreiches zum Thema Vorstandsarbeit:
Quelle: Vereinsverzeichnis.eu
Hilfreiches zum Thema Mitgiederversammlung:
Quelle: Deutsches Ehrenamt
Quelle: WIESO MeinVerein
Hilfreiches zum Thema Protokolle:
Quelle: Vereinswelt